VERGABE
Öffentliche Auftraggeber (Bund, Länder, Gemeinden u.a.) dürfen Aufträge für Lieferungen und Leistungen grundsätzlich nur auf dem Wege eines Vergabeverfahrens vergeben. Gründe hierfür sind eine sparsame Mittelverwendung und die Bekämpfung von Korruption. Den Auftraggebern stehen dabei, abhängig vom Auftragsvolumen und den zum Teil landes- oder kommunalspezifischen Regelungen, verschiedene Verfahrensarten zur Auswahl. Aber auch private oder teilprivate Unternehmen sehen zunehmend den Mehrwert eines gut dokumentierten und transparenten Vergabeverfahrens. So sind Grundsätze wie die Gleichbehandlung der Bieter und der Wettbewerb hinsichtlich der Leistungsstärke wesentliche Kriterien für eine wirtschaftliche Entscheidung. Wir unterstützen Sie sowohl bei der Umsetzung öffentlicher Ausschreibungen wie auch nicht-öffentlicher Ausschreibungen und helfen Ihnen dabei, den Prozess zukünftig vollständig, eigenständig und digital umsetzen zu können.