Wir beraten Kommunen und Zweckverbände bei Fragen interkommunaler Zusammenarbeit, etwa durch Zweckvereinbarungen und Zweckverbandslösungen und deren Änderung im Mitgliederbestand. Unsere Schwerpunkte sind hierbei:
- Beratung bei Fragen der kommunalen Zusammenarbeit, insbesondere Beratung im Zweckverbandsrecht sowie im Zusammenhang mit Eingemeindungen und anderen kommunalen Zusammenschlüssen
- Gestaltung und rechtliche Überprüfung von öffentlich-rechtlichen Verträgen und Verbandssatzungen bei kommunaler Zusammenarbeit wie Zweckverbandssatzungen und deren Änderung, Zweckvereinbarungen, Gemeinschaftsvereinbarungen, Verbandssatzungen Verwaltungsverbände
- Umfassende Beratung und Moderation bei Streitigkeiten über die Änderung oder Aufhebung von Verwaltungsgemeinschaften oder den Austritt einzelner Mitglieder aus einer Verwaltungsgemeinschaft und Vertretung gegenüber den Rechtsaufsichtsbehörden
- Umfassenden Begleitung von Umgestaltungsprozessen, Beratung innerhalb der kommunalen Gremien, Vorbereitung von Sitzungen und Moderationen
- Beratung und Vertretung von Kommunen und Zweckverbänden gegenüber der Rechtsaufsicht (Genehmigungsverfahren, Beanstandungen) betreffend kommunale Kooperationen
- Vertretung von Kommunen und Zweckverbänden bei gerichtlichen Streitigkeiten zum Kooperationsrecht, Umlagenstreitigkeiten, Bei- oder Austritte sowie bei Anordnungen der Rechtsaufsichtsbehörden
Geschäftsführer